Die Abgeltungssteuer
Sie tritt zum 01. Januar 2009 in Kraft. Die Änderungen wurden mit dem Unternehmenssteuergesetz 2008 vorgenommen. Damit gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen künftig auch private Gewinne, wenn Wertpapiere – beispielsweise Aktien – veräußert werden.
Wegfall der Spekulationsfrist
Erstmals sind Gewinne steuerpflichtig, auch wenn die Wertpapiere länger als ein Jahr im Depot gehalten wurden. Werden Erträge aus Zinsen, Dividenden, Investmentfonds oder aus Zertifikaten erzielt, wird die Abgeltungssteuer erhoben: 26,375% inkl. Solidaritätszuschlag. Für Mitglieder der Kirche werden 27,829% bzw. 27,996% fällig.
Nachteile für Langfristanleger
Die Finanzinstitute und Banken sind bei Kapitalanlagen verpflichtet, die Gelder direkt an die Finanzverwaltung weiterzureichen. Wie bisher können allerdings Freistellungsaufträge erteilt werden. Der bisher bekannte Sparer-Freibetrag wird dabei durch den sogenannten Sparer-Pauschbetrag abgelöst. Dieser beträgt 801 € für den Einzelnen und für Ehegatten 1.602 €.
Der Vorteil liegt in der Einfachheit, weil die komplizierte Steuererklärung wegfällt. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann der Anleger zu viel gezahlte Steuer über seine Steuererklärung zurückholen.
Wie wirkt sich die Abgeltungsteuer aus?
Grundsätzlich profitieren von der Abgeltungsteuer Anleger in Renten-, Geldmarkt- und Immobilienfonds, die einen Einkommensteuersatz von über 25 Prozent haben.
Aktienfonds werden tendenziell schlechter gestellt, da der größte Teil der Rendite aus Wertsteigerungen resultiert, die künftig steuerpflichtig sein werden.
Gerade langfristig orientierte Sparer, die ihre Altersvorsorge über Investmentfonds aufbauen, werden nun stark benachteiligt.
Ein Beispiel
Ein Anleger investiert monatlich 250 € in internationale Aktienfonds und erzielt über 30 Jahre eine Rendite von 7%:
- Ohne Abgeltungssteuer: 294.127 €
- Nach Abgeltungssteuer: 210.360 € (vor Abzug von Kirchensteuer)
Seine Auszahlung reduziert sich um fast 84.000 €!
Änderung der Anlagestrategie
Optimieren Sie Ihre Kapitalanlagen nach diesen neuen steuerlichen Gesichtspunkten. So genießen zum Beispiel Investmentfonds, die Sie vor Januar 2009 kaufen im Gegensatz zu Zertifikaten Bestandsschutz!
Eine Möglichkeit die Abgeltungssteuer zu sparen, ist es, die Anlagestrategie einem Fondsmanagement zu überlassen. Wer es selbst unternimmt, sein Depot neuen Gegebenheiten durch Kauf und Verkauf anzupassen, unterliegt immer der Abgeltungssteuer.
Im Fondsmantel kann der Wechsel von einer Asset-Klasse zur anderen steuerbefreit vollzogen werden. Daher sind langfristig orientierte Investments vor dem 1. Januar 2009 empfehlenswert.
Über weitere alternative Anlagen, die von der Abgeltungssteuer befreit sind, informiere ich Sie gerne im persönlichen Gespräch.
Achtung vor neu aufgelegten Dachfonds und Investmentfonds, die speziell für die Abgeltungssteuer konzipiert wurden. Wenn die nötigen Millionen nicht eingesammelt werden, kann es zur Fondsschließung kommen und Ihr Vorteil ist dahin!
Häufig haben diese Fonds noch nicht bewiesen, dass sie „Ihr Geld“ wert sind und schwimmen nur auf der „Abgeltungssteuer-Marketingwelle“, die die Banken initiiert haben.
Lassen Sie sich nicht nur von „Steuervermeidungs-Taktiken“ leiten, sondern behalten Sie weitere Anlagekriterien ebenso im Blick.