Die Basisrente
Bei der Basisrentenversicherung (auch Rürup-Rente genannt) handelt es sich um eine freiwillige private Leibrentenversicherung, die staatlich gefördert wird und bei Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen werden kann. Ihr Konzept ähnelt dem der gesetzlichen Rentenversicherung.
Mit diesem Produkt haben große Teile der Bevölkerung erstmals die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen privat für ihr Alter vorzusorgen. Das Angebot wendet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die den Förderrahmen komplett für ihre private Vorsorge nutzen können. Aber auch Angestellte und insbesondere ältere Sparer profitieren von der großzügig bemessenen Förderung über steuerfreie Beiträge.
In den Genuss der staatlichen Förderung kommen grundsätzlich alle einkommensteuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die staatlich geförderte Basisrente muss verschiedene, gesetzliche vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen:
- Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen. Der Vertrag darf also nicht in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt werden.
- Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen.
- Die Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Sie dürfen auch nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.
Integration einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die zusätzliche Vereinbarung einer Berufsunfähigkeitsvorsorge ist möglich. Folgende Leistungen können vereinbart werden:
- die Befreiung von weiteren Beitragszahlungen bei vollem Erhalt der versicherten Alters- und gegebenenfalls Hinterbliebenenrente sowie
- eine Berufsunfähigkeitsrente bis maximal zur Höhe der Altersrente.
Zu beachten ist: Damit der Versicherungsbeitrag steuerlich abzugsfähig bleibt, darf der Beitrag für die in den Vertrag eingeschlossenen Zusatzbausteine zusammen nicht mehr als 49,99 Prozent des Gesamtbeitrages ausmachen. Die Leistungen aus den Zusatzversicherungen sind steuerpflichtig, ab 2040 in voller Höhe, bis dahin anteilig nach der Übergangsregelung.