Berufsunfähigkeitsversicherung

Spezialtarife für Studenten

Profitieren Sie von sehr günstigen Beiträgen und Top-Bedingungen. Bereits ab 10 € mtl. können Sie sich Ihren Schutz sichern.

Als Spezialist bieten wir Ihnen einen kompakten Überblick und einen unabhängigen Marktvergleich der führenden Anbieter!

Auf den ersten Blick gibt es unzählige Anbieter am Markt, die Studenten versichern. Aber erst eine intensive Analyse des "Kleingedruckten" offenbart, ob Sie einen vernünftigen Schutz bieten. Nur eine handverlesene Auswahl an Gesellschaften erfüllen alle Anforderungen, die führende Experten von dieser wichtigen Absicherung verlangen.

Hinter vielen Angeboten verbirgt sich nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz, wie z.B. eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder die Leistungen sind stark eingeschränkt.

Viele weitere wichtige Punkte erfahren Sie bei uns in der Beratung - bitte kontaktieren Sie uns zwecks Terminvereinbarung telefonisch - vielen Dank!

Berufsunfähigkeitsversicherung im Allgemeinen

Jeder Finanzexperte rät zur frühzeitigen Absicherung dieses existenziellen Risikos. Leider ist die Suche nach der optimalen Lösung aufgrund großer Preis-Leistungsunterschiede sehr zeitintensiv.

Ihr Vorteil einer unabhängigen Beratung: Aus über 70 Gesellschaften filtern wir gemeinsam die für Sie passende Lösung heraus.

Gerne erklären wir Ihnen wichtige Besonderheiten im Bedingungswerk (das berühmte "Kleingedruckte“). Gemeinsam besprechen wir, welche Optionen für Sie wichtig sind: Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung, Möglichkeit der Beitragspause während einer Elternzeit / Arbeitslosigkeit oder die Möglichkeit Ihre Beiträge steuerfrei zurückzuerhalten.

Warum ist diese Absicherung auch für Sie wichtig?

Wenn Sie eine Familie planen oder eine eigene Immobilien finanzieren möchten, tragen Sie eine Menge Verantwortung. Der erste Schritt dieser gerecht zu werden, ist die dauerhafte Sicherung Ihres Einkommens.

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hoch: Laut des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger wird jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsunfähig. Dabei trifft es längst nicht nur Menschen, die Tätigkeiten mit hohem Unfallrisiko ausüben. Vor allem, wer viel am Schreibtisch sitzt, muss seinen Beruf in vielen Fällen früher als geplant aufgeben. Häufigste Ursachen dafür sind psychische Krankheiten, Rückenleiden und Krebs.

Ursachen für Berufsunfähigkeit
Quelle: Finanztest 07/2007 (für Vergrößerung klicken)

Finanzielle Rücklagen reichen nicht

Finanzielle Einbußen bei einer Berufsunfähigkeit lassen sich kaum auffangen. Denn wer berufsunfähig ist, muss nicht nur alltägliche Dinge wie Lebensmittel oder Miete bezahlen. Durch medizinische Versorgung und Betreuung entstehen meist zusätzliche Kosten. Besonders dramatisch sind die Folgen einer Berufsunfähigkeit, wenn Sie eine Familie haben und bisher Alleinverdiener waren.

Was leistet die gesetzliche Rentenversicherung?

Es gibt keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Stattdessen gibt es lediglich eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente. Sie beträgt rund 38 Prozent Ihres letzten Bruttoeinkommens.

Arbeitszeit weniger als 3 Stunden am Tag Volle Erwerbsminderungsrente
Arbeitszeit zwischen 3 und 6 Stunden Halbe Erwerbsminderungsrente
Arbeitszeit mehr als 6 Stunden am Tag KEINE LEISTUNG

Wenn Sie vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, profitieren Sie vom so genannten Berufsschutz: Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren bisher ausgeübten Beruf wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als sechs Stunden am Tag ausüben können. Allerdings wird vor der Zahlung einer Rente geprüft, ob Ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen, um eine zumutbare andere Tätigkeit – die so genannte Verweisungstätigkeit – mindestens sechs Stunden täglich auszuüben.

Wenn Sie nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, spielt es bei der Rentenregelung keine Rolle, welche Tätigkeit Sie vor der Berufsunfähigkeit ausgeübt haben: Wer eigentlich Architekt ist, aber noch an einer Kinokasse arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Keine Leistung für Berufsstarter

Voraussetzung für einen Leistungsanspruch ist, dass Sie nach der Ausbildung mindestens fünf Jahre gearbeitet haben (Ausnahme Arbeitsunfall).

Die Lösung: Ihre private Absicherung

Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel eine Rente aus, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Pflegebedürftige, die mindestens unter die Pflegestufe eins fallen, gelten größtenteils ebenfalls als berufsunfähig.

Absicherungshöhe

Es ist sinnvoll, wenn sich die versicherte Berufsunfähigkeitsrente am Nettoeinkommen orientiert. Die Versicherungsgesellschaften sichern zwischen 60 und 90 Prozent des Nettoeinkommens ab.

Wichtig ist besonders für Akademiker und Karrierehungrige:

Gehaltssteigerungen wie auch die Inflation sollten durch vertraglich festgelegte automatische Erhöhungen der Berufsunfähigkeitsrenten geschehen (sog. Dynamiken). Viele Versicherer bieten darüber hinaus Nachversicherungsgarantien an: Zu bestimmten Ereignissen - beispielsweise die Geburt eines Kindes, eine Baufinanzierung oder eine Einkommenssteigerung - kann der Versicherungsschutz im bestimmtem Rahmen ohne weitere Gesundheitsprüfung erhöht werden.

Was oftmals vergessen wird: Auch im Leistungsfall nagt die Inflation weiter an der Kaufkraft Ihrer BU-Rente. Achten Sie daher auf entsprechende Leistungen Ihres Versicherers: Bei überdurchschnittlichen Tarifen haben Sie die Möglichkeit sich die Steigerung Ihrer Leistung garantieren zu lassen (z.B. 2-5%). Zusätzlich erhalten Sie in guten Zeiten Überschussbeteiligungen, die Ihre Rente aktuell um mind. 2% p.a. steigern sollten.

Selbstständige müssen gut kalkulieren

Bei Selbstständigen schwankt das Einkommen häufig. Um festzustellen, wie hoch Ihre Berufsunfähigkeitsrente sein muss, sollten Sie sich einen Überblick über die regelmäßigen Ausgaben im Haushalt verschaffen. Ihrem Versicherer müssen Selbstständige belegen, dass Sie regelmäßig entsprechende Einnahmen erzielen. Auf dieser Basis ermittelt der Versicherungsanbieter ein Durchschnittseinkommen als Bezugsgröße für die Berufsunfähigkeitsrente.

Arbeitslosigkeit

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt und arbeitslos wird, sollte diesen
Versicherungsschutz trotzdem aufrechterhalten. Wenn Sie ihn kündigen und später erneut aufnehmen möchten, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen. Denn die Beiträge steigen im Verhältnis zum Alter. Wenn Sie erkranken ist es oft unmöglich, erneut einen Berufsunfähigkeitsschutz abzuschließen. Einige Gesellschaften bieten Möglichkeiten von Beitragspausen oder der Stundung Ihrer Beiträge an.

Wichtige Klausel für jeden Vertrag

Der Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte unbedingt den „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ enthalten. Er verhindert, dass Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit eine beliebige andere Tätigkeit ausüben müssen. Geprüft wird lediglich, ob der Versicherte bereits einer anderen Beschäftigung nachgeht. Nur auf diese kann er dann verwiesen werden.  Außer dem „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ gibt es noch einige andere Bedingungsformulierungen, die Sie kennen sollten. Sprechen Sie mich gerne an!

Art der BU-Absicherung

Grundsätzlich haben Sie für die Absicherung bei Berufsunfähigkeit die Wahl zwischen zwei Wegen – der Zusatzversicherung und der selbstständigen Police. Welcher Schutz für Sie richtig ist, ergibt sich aus den individuellen Lebensumständen.

Die Zusatzversicherung

Bei einer Risikolebensversicherung oder Rentenversicherung können Sie zusätzlich einen Schutz bei Berufsunfähigkeit vereinbaren. Diese Zusatzversicherung übernimmt im Fall der Berufsunfähigkeit die Beiträge für Ihren Sparvorgang. So ist sichergestellt, dass Ihre Altersvorsorge weiterhin aufgebaut wird. Darüber hinaus erhalten Sie die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

Grundsätzlich empfehlen wir aufgrund von fehlender Flexibilität die klare Trennung von Risiko- und Sparvorgängen.

Achtung: Viele Berater bieten Ihnen die Kombination mit einer Rürup- bzw. Basisrente an. In dieser Konstellation haben Sie die Möglichkeit Ihre Beiträge steuerlich geltend zu machen (2008: 66%). Lassen Sie sich die vielen Nachteile dieser Variante erklären - sprechen Sie mich gerne an.

Die selbstständige Versicherung

Diese Versicherung ist vor allem geeignet, wenn Sie bereits über eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung verfügen, die gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit abgesichert sind. Die selbstständige Police ist auch bei schwankendem Einkommen sinnvoll. Bei finanziellen Engpässen fällt es oft leichter, nur einen Versicherungsbeitrag aufzubringen. Im Zweifel ist es besser, den Aufbau der Altersvorsorge zu unterbrechen, als den Berufsunfähigkeitsschutz zu verlieren.

Ihre Beiträge

Wie viel Sie monatlich für die Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlen, hängt von vielen Faktoren ab: Ihr Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Ihr ausgeübter Beruf, Laufzeit Ihrer Absicherung und die Höhe der vereinbarten Rente.

Ein 30-jähriger Mann zahlt für eine Absicherung von 1.500 € mtl. Rente bis zum 65. Lebensjahr zwischen 40 € und 80 €. Für eine 30-jährige Frau ist die Absicherung ca. 10 € teurer im Monat.

Besteuerung

Berufsunfähigkeitsrenten werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Die Höhe des Ertragsanteils hängt von der voraussichtlichen Dauer des Rentenbezugs ab.

Beispiel:

Leistungsfall tritt mit 50 ein → Laufzeit der Rentenzahlung 15 Jahre → Ertragsanteil 16%
Bei einer BU-Rente von 24.000 € jährlich, ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 3.840 € (16%). Wenn sonst keine Einkünfte erzielt werden, werden keine Steuern auf Ihre BU-Rente fällig.

Warum gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Der Versicherer muss feststellen, wie hoch das Risiko einer Berufsunfähigkeit bei Ihnen ist. Deshalb sind Sie verpflichtet, zahlreiche gesundheitliche Fragen schriftlich zu beantworten. Meist beziehen diese sich auf die letzten fünf bis zehn Jahre. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, auch geringfügige Erkrankungen anzugeben. Wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, müssen Sie ausführliche Angaben zu Art, Schwere und Dauer machen. Falls Sie dabei wissentlich falsche Angaben machen, kann der Versicherer später die Zahlung verweigern. Deshalb ist es wichtig, sich für die Beantwortung der Gesundheitsfragen genügend Zeit zu nehmen.

Mit Ihrer Unterschrift gewähren Sie dem Versicherer das Recht, die Angaben zum Gesundheitszustand beim Hausarzt oder bei anderen behandelnden Ärzten zu überprüfen. Eine Untersuchung durch den Hausarzt verlangen die Versicherer meist nur, wenn eine besonders hohe Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden soll. Art und Umfang der medizinischen Prüfung legt das Unternehmen fest – und übernimmt auch die Kosten.

Risikozuschlag oder Ausschluss?

Gibt es zahlreiche oder schwierige Vorerkrankungen, kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen. Ist die bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung sehr groß, reicht ein solcher Beitragszuschlag nicht aus. In diesem Fall wird die spezielle Erkrankung vom Vertragsinhalt ausgeschlossen. Das bedeutet: Wenn Sie beispielsweise bereits ein Rückenleiden haben und deshalb später berufsunfähig werden, zahlt die Versicherung nicht.

Diagnose: berufsunfähig

Wenn Sie berufsunfähig sind, müssen Sie die entsprechende Diagnose des Facharztes Ihrem Versicherer vorlegen. Dieser kann die Berufsunfähigkeit anschließend prüfen. Hierzu ist es notwendig, dass Sie und Ihr Arzt Fragebögen ausfüllen. Gegebenenfalls kann das Unternehmen auch eine zweite Untersuchung durch einen eigenen Mediziner verlangen. Kommt dieser zum Schluss, dass Sie nicht berufsunfähig sind, haben Sie die Möglichkeit einen Gutachter einschalten. Die Versicherungsunternehmen schlagen meist drei Sachverständige vor, von denen Sie dann einen auswählen können. Anschließend erstellt er ein Gutachten. Grundlage dafür ist die genaue Kenntnis Ihrer beruflichen Tätigkeit und der vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Beratung hilft bei der richtigen Wahl

Sie sind nicht sicher, welche Art der Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie richtig ist? Dann vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem unabhängigen Makler.

Highlights:

  • Top Ratings von Morgen& Morgen und Franke& Bornberg
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Umfangreiche Erhöhungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Wiedereingliederungshilfe bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit
  • Untersuchung auch im Ausland möglich
  • Weltweite Geltung
  • Keine Arztanordnungsklausel
  • Konstante Beiträge über viele Jahre hinweg
  • Verlässlicher Partner im Schadensfall